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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.12.1974, Az.: 12 RJ 164/73

Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Scheidung; Unterhaltsvergleich; Unterhalt; Unterhaltsmindestbedarf; Verzicht auf Abänderung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.12.1974
Aktenzeichen
12 RJ 164/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10818
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1975, 1432 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 2200 § 1265 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Ein Unterhaltsvergleich geschiedener Ehegatten (EheG § 72), der den Versicherten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von weniger als 25 % des zeitlich und örtlich notwendigen Unterhaltsmindestbedarfs der Unterhaltsberechtigten verpflichtet, ist nicht geeignet, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach RVO § 1265 (AVG § 42) in der durch das RRG geschaffenen Fassung auszulösen, wenn er den uneingeschränkten Verzicht auf Abänderung (ZPO § 323) enthält.