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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.11.1974, Az.: 6 RKa 33/73

Verfassungswidrige Regelung; Übergangszeit; Laborarzt; Fachgebiet; Elektrokardiogramm; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.11.1974
Aktenzeichen
6 RKa 33/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10791
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerfG 29.05.1978 - 1 BvR 77/75

Fundstellen

  • BSGE 38, 204 - 207
  • DVBl 1976, 276 (Kurzinformation)
  • NJW 1975, 1479-1480 (Volltext mit amtl. LS) "Abgrenzung des Fachgebiets des Laborarztes"

Amtlicher Leitsatz

1. Zu der Frage der Bemessung der Übergangszeit, in der eine formell verfassungswidrige Regelung aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls noch hingenommen werden kann.

2. Zum Fachgebiet des Laborarztes gehört nicht die Anfertigung und Auswertung von Elektrokardiogrammen. Insoweit ist die Berufsordnung für Ärzte in Nordrhein inhaltlich mit GG Art 12 Abs 1 vereinbar.