Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1974, Az.: 5 RJ 77/72
Waise; Waisenrente; Soldat auf Zeit; 25. Lebensjahr
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.09.1974
- Aktenzeichen
- 5 RJ 77/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10884
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1267 Abs. 1 S. 3 RVO
- § 3 WehrPflG
Fundstellen
- BSGE 38, 149 - 153
- SozR 2200 § 1267 Nr 3
Amtlicher Leitsatz
Eine Waise, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres für mehr als 3 Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet, hat, wenn sie nach Ablauf dieser Zeit die Schul- oder Berufsausbildung aufnimmt oder fortsetzt, keinen Anspruch auf Waisenrente über das vollendet 25. Lebensjahr hinaus.