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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1974, Az.: 5 RJ 77/72

Waise; Waisenrente; Soldat auf Zeit; 25. Lebensjahr

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.09.1974
Aktenzeichen
5 RJ 77/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10884
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 38, 149 - 153
  • SozR 2200 § 1267 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Eine Waise, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres für mehr als 3 Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet, hat, wenn sie nach Ablauf dieser Zeit die Schul- oder Berufsausbildung aufnimmt oder fortsetzt, keinen Anspruch auf Waisenrente über das vollendet 25. Lebensjahr hinaus.