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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.07.1974, Az.: 1 RA 183/73

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Wertersatz; Rentenversicherung; Lose Beitragsmarke; Zerstörung; Vertretenmüssen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.07.1974
Aktenzeichen
1 RA 183/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10804
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 38, 46 - 50
  • MDR 1975, 84-85 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 359-360 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird eine lose Beitragsmarke der gesetzlichen Rentenversicherung beim Inhaber zerstört, so hat dieser gegen den die Marke ausgebenden Rentenversicherungsträger keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erstattung des Markenwertes, wenn der Träger die Zerstörung nicht zu vertreten hat.