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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.07.1974, Az.: 4 RJ 339/73

Spanien; Abkommen über Soziale Sicherheit; Umfang; Tbc-Bekämpfung; Beigeladener; Eigener Klageanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.07.1974
Aktenzeichen
4 RJ 339/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10781
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • SozR 1500 § 75 Nr 2
  • SozR 2200 § 1244a Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit vom 29.10.1959 erstreckt sich nicht auf die Tbc-Bekämpfung nach RVO § 1244a.

2. Ein Beigeladener kann als solcher einen eigenen Klageanspruch nicht geltend machen.