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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.03.1974, Az.: 5 RKn 1/73

Leistungsberechnung; Leistungsantrag; Beschränkung; Versicherungszweig; Zurechnungszeit; Halbbelegung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.03.1974
Aktenzeichen
5 RKn 1/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10893
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 37, 204 - 205
  • SozR 2200 § 1260 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Durch die Beschränkung des Leistungsantrags auf einen Versicherungszweig scheiden die zu anderen Versicherungszweigen entrichteten Beiträge für die Leistungsberechnung ganz allgemein aus; sie müssen daher auch bei der Prüfung der für die Anrechnung einer Zurechnungszeit erforderlichen Halbbelegung unberücksichtigt bleiben.