Bundessozialgericht
Urt. v. 22.03.1974, Az.: 3 RK 47/72
Öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch; Zahlung anstelle der Krankenkasse; Verjährung; Frist; Beginn
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.03.1974
- Aktenzeichen
- 3 RK 47/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10852
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BKK 1974, 146
Amtlicher Leitsatz
1. Hat ein Rentenversicherungsträger anstelle einer zur Krankengeldzahlung verpflichteten Krankenkasse eine Barleistung erbracht, so steht ihm ein öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch zu.
2. Dieser Anspruch verjährt in entsprechender Anwendung des RVO § 223 Abs 1 in zwei Jahren nach dem Tag seiner Entstehung. Die Verjährung beginnt nicht schon mit der Entstehung des Krankengeldanspruchs, sondern erst in dem Zeitpunkt, in welchem der Rentenversicherungsträger die Leistung, zu der er nicht verpflichtet ist, erbringt.