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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1974, Az.: 7 RAr 42/72

Bauleistung; Transportbetonbetrieb; Betrieb; Mehrere Unternehmen; Gemeinsame technische Leitung; Gemeinsamer Betriebszweck; Verflechtung in der Arbeitsgestaltung; Arbeitsausfall; Witterungsbedingte Gründe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.03.1974
Aktenzeichen
7 RAr 42/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10824
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 4670 § 2 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Transportbetonbetriebe verrichten grundsätzlich keine Bauleistungen (Arbeiten am erdverbundenen Bau) iS des 8. DV AVAVG § 2 Nr 1.

2. Ein (einheitlicher) Betrieb kann von mehreren Unternehmungen gebildet werden. Voraussetzung ist eine gemeinsame technische Leitung, ein gemeinsamer Betriebszweck und eine enge Verflechtung in der Arbeitsgestaltung.

3. Arbeitsausfall ist nur dann durch zwingende witterungsbedingte Gründe verursacht, wenn die betreffende Arbeit unmittelbar durch Witterungseinflüsse behindert wird.