Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1974, Az.: 10 RV 375/73
Recht auf Vertagung; Prozeßbevollmächtigter; Niederlegen der Vertretung; Terminsladung; Neuer Prozeßbevollmächtigter; Rechtzeitige Bestellung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.01.1974
- Aktenzeichen
- 10 RV 375/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10880
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1974, 430 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1974, 611 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR 1750 § 227 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
Legt ein Prozeßbevollmächtigter nach Erhalt der Terminsladung die Vertretung nieder und ist der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage, rechtzeitig einen neuen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen oder selbst an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, so ist seinem Antrag auf Vertagung stattzugeben ("Recht auf Vertagung").