Bundessozialgericht
Urt. v. 20.11.1973, Az.: 5 RKnU 25/72
Unfallrente; Gewährung; Erhöhung; Wesentliche Verschlimmerung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.11.1973
- Aktenzeichen
- 5 RKnU 25/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10813
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR Nr 17 zu § 581 RVO
Amtlicher Leitsatz
Der Grundsatz, daß Unfallrenten nicht gewährt werden können, wenn der Verletzte schon vor dem Eintritt einer auf einen Unfall oder einer Berufskrankheit beruhenden - unfallrentenrechtlich relevanten - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch ein von dem Unfall bzw der Berufskrankheit unabhängiges Leiden völlig erwerbsunfähig war, ist bei der Entscheidung über die Erhöhung einer Unfallrente wegen eingetretener wesentlicher Verschlimmerung nicht anwendbar.