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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.11.1973, Az.: 5 RKnU 25/72

Unfallrente; Gewährung; Erhöhung; Wesentliche Verschlimmerung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.11.1973
Aktenzeichen
5 RKnU 25/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10813
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 17 zu § 581 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz, daß Unfallrenten nicht gewährt werden können, wenn der Verletzte schon vor dem Eintritt einer auf einen Unfall oder einer Berufskrankheit beruhenden - unfallrentenrechtlich relevanten - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch ein von dem Unfall bzw der Berufskrankheit unabhängiges Leiden völlig erwerbsunfähig war, ist bei der Entscheidung über die Erhöhung einer Unfallrente wegen eingetretener wesentlicher Verschlimmerung nicht anwendbar.