Bundessozialgericht
Urt. v. 23.08.1973, Az.: 8/2 RU 238/72
Unternehmer; Freiwillig Versicherter; Arbeitskraft; Ausfall; Einkommensverlust; Jahresarbeitsverdienst; Verletztengeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.08.1973
- Aktenzeichen
- 8/2 RU 238/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10835
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 36, 133
- SozR Nr 5 zu § 560 RVO
Amtlicher Leitsatz
Fällt die Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden freiwillig versicherten Unternehmers infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum - hier zirka 7 Monate - aus, so ist nach Sinn und Zweck der RVO §§ 560 ff davon auszugehen, daß ein dem Ausfall des Arbeitsentgelts eines Arbeitnehmers gleichzuerachtender Einkommensverlust in Höhe des in der Satzung bestimmten Jahresarbeitsverdienstes entstanden ist. Daher bedarf es nicht der Ermittlung eines konkreten Einkommensverlustes. Die Höhe des Verletztengeldes bemißt sich nach RVO § 561 Abs 3.