Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 5 RKnU 11/71
Zweck der Heirat; Eheschließung; Versorgung; Vermutung; Entkräftung; Abwägung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.03.1973
- Aktenzeichen
- 5 RKnU 11/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10882
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 35, 272 - 276
- MDR 1973, 883 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1996-1998 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Vermutung des RVO § 594 ist nur dann widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, daß es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen.