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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 5 RKn 37/71

Rentenbewilligung; Unrechtmäßige Gewährung; Falsche Subsumtion; Entzug der Rente; Umwandlung; Berufsunfähigkeit; Änderung der Verhältnisse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.03.1973
Aktenzeichen
5 RKn 37/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10885
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 35, 277 - 280
  • SozR Nr 21 zu § 1286 RVO

Amtlicher Leitsatz

Hat der Versicherungsträger auf Grund der bei Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides objektiv vorliegenden und vom Rentenversicherungsträger auch richtig erkannten Verhältnisse die Rente wegen Berufsunfähigkeit infolge falscher Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die Sachnorm zu Unrecht gewährt, so kann er die Rente später entziehen (bzw umwandeln), wenn der Versicherte infolge einer Änderung in seinen Verhältnissen - die falsche Subsumtion als richtig unterstellt - nicht mehr berufsunfähig ist.