Bundessozialgericht
Urt. v. 16.03.1973, Az.: 7 RKg 9/71
Kindergeld; Bezugsberechtigter; Bestimmung durch Vater und Mutter; Unwirksamkeit; Widerruf; Scheidung; Gerichtlicher Vergleich
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.03.1973
- Aktenzeichen
- 7 RKg 9/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10780
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1973, 709 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 4 zu § 3 BKGG
Amtlicher Leitsatz
Die von Vater und Mutter übereinstimmend erklärte Bestimmung des zum Bezug des Kindergeldes Berechtigten (BKGG § 3 Abs 3 S 1) wird unwirksam, wenn einer von ihnen seine Erklärung gegenüber der Kindergeldkasse widerruft. Dies gilt auch, wenn die Eltern sich im Rahmen eines im Ehescheidungsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs über die Bestimmung geeinigt hatten.