Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1973, Az.: 3 RK 82/72
Kieferorthopädische Behandlung; Notwendigkeit; Kieferanomalie; Zahnstellungsanomalie; Wesentliche Beeinträchtigung von Funktionen; Günstige Beeinflussung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.02.1973
- Aktenzeichen
- 3 RK 82/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10831
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1973, 1260 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 56 zu § 182 RVO
Amtlicher Leitsatz
Bei einer Kiefer- oder Zahnstellungsanomalie, die noch nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vom Gebiß abhängigen Funktionen geführt hat, ist kieferorthopädische Behandlung auch dann notwendig, wenn die Gefahr der Verschlimmerung zwar nicht wahrscheinlich ist, anderseits aber auch keine entfernte Möglichkeit darstellt, und wenn die Entwicklung des Gebisses nur in bestimmten Phasen des Frühstadiums günstig beeinflußt werden kann, bei rechtzeitiger Einleitung der Behandlung jedoch eine Verbesserung des anomalen Zustands gewährleistet erscheint.