Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1973, Az.: 3 RK 82/72

Kieferorthopädische Behandlung; Notwendigkeit; Kieferanomalie; Zahnstellungsanomalie; Wesentliche Beeinträchtigung von Funktionen; Günstige Beeinflussung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.02.1973
Aktenzeichen
3 RK 82/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10831
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1973, 1260 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 56 zu § 182 RVO

Amtlicher Leitsatz

Bei einer Kiefer- oder Zahnstellungsanomalie, die noch nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vom Gebiß abhängigen Funktionen geführt hat, ist kieferorthopädische Behandlung auch dann notwendig, wenn die Gefahr der Verschlimmerung zwar nicht wahrscheinlich ist, anderseits aber auch keine entfernte Möglichkeit darstellt, und wenn die Entwicklung des Gebisses nur in bestimmten Phasen des Frühstadiums günstig beeinflußt werden kann, bei rechtzeitiger Einleitung der Behandlung jedoch eine Verbesserung des anomalen Zustands gewährleistet erscheint.