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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.03.1972, Az.: 9 RV 388/71

Anerkennung von Schädigungsfolgen; Feststellung des schädigenden Ereignisses; Bindungswirkung; Andere gesundheitliche Folgen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.03.1972
Aktenzeichen
9 RV 388/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10792
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 84 zu § 1 BVG

Amtlicher Leitsatz

Mit der Anerkennung von Schädigungsfolgen (BVG § 1) ist nicht die Tatsache des schädigenden Ereignisses, auf das sie zurückgeführt werden, mit Wirkung für einen Versorgungsanspruch wegen anderer gesundheitlicher Folgen rechtsverbindlich festgestellt.