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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.08.1971, Az.: 4 RJ 355/68

Erhöhung der Teilrente; Bezug der Vollrente; Ruhen der Rente; Freiwillige Vollrentenleistung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.08.1971
Aktenzeichen
4 RJ 355/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10715
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 33, 103 - 103
  • SozR Nr 19 zu § 1278 RVO

Amtlicher Leitsatz

Mit der Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente in Anwendung des RVO § 587 tritt das Ruhen der Rente aus der Rentenversicherung nach RVO § 1278 - bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen - auch dann ein, wenn die Berufsgenossenschaft die Vollrente gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein.