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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1971, Az.: 7 RAr 4/68

Kosten berufsfördernder Maßnahmen; Zuständigkeit der BA; Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers; Gleichrangig Verpflichteter; Leistungspflichtiger Rentenversicherungsträger

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.03.1971
Aktenzeichen
7 RAr 4/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10754
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 4 zu § 39 AVAVG

Amtlicher Leitsatz

Die BA kann sich gegenüber dem Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers wegen der Kosten berufsfördernder Maßnahmen, für deren Durchführung sie nach AVAVG § 39 Abs. 3 und 4 zuständig war, auf eine gleichzeitig in Betracht kommende Leistungspflicht eines Trägers der Rentenversicherung jedenfalls dann nicht berufen, wenn dieser ihr gegenüber allenfalls gleichrangig leistungspflichtig gewesen wäre.