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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.02.1971, Az.: 11 RA 208/69

Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt; Angemessener Unterhalt der Ehefrau; Eigenes Einkommen der Ehefrau; Berechnungsgrundlagen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.02.1971
Aktenzeichen
11 RA 208/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10662
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 32, 197 - 197
  • MDR 1971, 613-614 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1971, 1333

Amtlicher Leitsatz

Zur Ermittlung des angemessenen Unterhalts zur Zeit der Scheidung (EheG § 58 Abs. 1 Halbs 1) sind, wenn beide Ehegatten Einkünfte gehabt haben, die Nettoeinkünfte zusammenzurechnen; als angemessener Unterhalt der geschiedenen Frau ist in der Regel ein Betrag in Höhe von 1/3 - 3/7 dieses Gesamteinkommens anzusetzen.