Bundessozialgericht
Urt. v. 08.12.1970, Az.: 11 RA 160/68
Ersatzzeiten; Freiwillige Beiträge; Beiträge zur Höherversicherung; Besserstellung des Versicherten; Berücksichtigung mit Werteinheiten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.12.1970
- Aktenzeichen
- 11 RA 160/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10669
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 § 15 Abs. 2 S. 1 ArVNG
- Art. 2 § 15 Abs. 2 AnVNG
Fundstellen
- BSGE 32, 136 - 136
- SozR Nr 9 zu Art 2 § 15 ArVNG
Amtlicher Leitsatz
Die Regelung, daß die in Ersatzzeiten vor 1957 entrichteten freiwilligen Beiträge als Beiträge der Höherversicherung gelten, ist auch dann anzuwenden, wenn sich der Versicherte ohne Ersatzzeiten bei alleiniger Berücksichtigung der freiwilligen Beiträge mit Werteinheiten besser stellen würde.