Bundessozialgericht
Urt. v. 20.08.1970, Az.: 1/4 RJ 409/69
Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis; Zeitweilige Versicherungsfreiheit; Beamtendienstzeit; Unterbrechungszeit; Kriegsdienst
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.08.1970
- Aktenzeichen
- 1/4 RJ 409/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10764
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 VuVO
Fundstellen
- BSGE 31, 271
- SozR Nr 2 zu § 3 Versunterlagen VO
Amtlicher Leitsatz
Ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis von mindestens 10jähriger Dauer bei demselben Arbeitgeber iS des VuVO § 3 Abs. 1 kann auch dann vorliegen, wenn es zeitweilig nicht versicherungspflichtig war.
In diesem Zusammenhang ist auch eine an das Beschäftigungsverhältnis anschließende Dienstzeit als Beamter bei der Errechnung des 10-Jahres- Zeitraumes mitzuzählen.
Der Kriegsdienst im 1. Weltkrieg hat ein bei demselben Arbeitgeber bestehendes Beschäftigungsverhältnis unterbrochen.