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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1970, Az.: 11 RA 164/67

Versicherungskarte; Vermerk von Ersatzzeiten; Vermerk von Ausfallzeiten; Klageart bei Eintragungsbegehren; Eintragungen in die Versicherungskarte; Feststellender Verwaltungsakt; Lehrzeit; Referendarzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.07.1970
Aktenzeichen
11 RA 164/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10662
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 31, 226 - 232
  • MDR 1970, 960-961 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 2316-2318 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Referendarszeit"

Amtlicher Leitsatz

1. Lehnt der Versicherungsträger die Eintragung von Ersatz- oder Ausfallzeiten in Versicherungskarten ab, so ist die erhobene Klage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu deuten, mit der die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Eintragung der Ersatz- oder Ausfallzeiten in eine Versicherungskarte begehrt wird.

2. Die Eintragung von Ersatz- und Ausfallzeiten in Versicherungskarten durch den Versicherungsträger ist ein Verwaltungsakt mit dem der Versicherungsträger die Ersatz- und Ausfallzeiten von Versicherten feststellt.

3. Eine Referendarzeit ist keine Lehrzeit iS des AVG § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a (= RVO § 1259 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a).