Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1970, Az.: 11 RA 164/67
Versicherungskarte; Vermerk von Ersatzzeiten; Vermerk von Ausfallzeiten; Klageart bei Eintragungsbegehren; Eintragungen in die Versicherungskarte; Feststellender Verwaltungsakt; Lehrzeit; Referendarzeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.07.1970
- Aktenzeichen
- 11 RA 164/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10662
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 31, 226 - 232
- MDR 1970, 960-961 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 2316-2318 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Referendarszeit"
Amtlicher Leitsatz
1. Lehnt der Versicherungsträger die Eintragung von Ersatz- oder Ausfallzeiten in Versicherungskarten ab, so ist die erhobene Klage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu deuten, mit der die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Eintragung der Ersatz- oder Ausfallzeiten in eine Versicherungskarte begehrt wird.
2. Die Eintragung von Ersatz- und Ausfallzeiten in Versicherungskarten durch den Versicherungsträger ist ein Verwaltungsakt mit dem der Versicherungsträger die Ersatz- und Ausfallzeiten von Versicherten feststellt.
3. Eine Referendarzeit ist keine Lehrzeit iS des AVG § 36 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a (= RVO § 1259 Abs. 1 Nr. 4 Buchst a).