Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1970, Az.: 4 RJ 111/67
Ungültige Beiträge; Beitragsrückforderung; Heilbehandlungsgewährung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.02.1970
- Aktenzeichen
- 4 RJ 111/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10730
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- SozR Nr 6 zu § 1424 RVO
Amtlicher Leitsatz
Die Rückforderung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist wegen Gewährung einer Heilbehandlung auch dann ausgeschlossen (RVO § 1424 Abs. 3), wenn dem Versicherungsträger die Ungültigkeit der Beiträge zu Beginn der Heilbehandlung bekannt war, er die Leistung aber nach gesetzlicher Vorschrift gewähren mußte (Vergleiche BSG 14.02.1968 1 RA 51/66 = SozR Nr. 1 zu § 72a G 131). Unerheblich ist es, daß die Verpflichtung zur Leistung sich auch aufgrund anderer wirksamer Beiträge ergeben hätte.