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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.02.1970, Az.: 7/2 RU 262/67

Arbeitsunfall; Unfallbedingte Schädigung; Mitursache für Todeseintritt; Rechtliche Wesentlichkeit; Sachverständigengutachten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.02.1970
Aktenzeichen
7/2 RU 262/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10689
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 6 zu § 589 RVO

Amtlicher Leitsatz

Haben mehrere körperliche Schädigungen, von denen eine die Folge eines Arbeitsunfalls gewesen ist, gemeinsam den Tod eines Versicherten verursacht, so setzt die Beurteilung, ob die unfallbedingte Mitursache für den Eintritt des Todes "nach der Auffassung des praktischen Lebens" (vergleiche BSG 01.12.1960 5 RKn 66/59 = BSGE 13, 175-176) rechtlich wesentlich ist (SGG § 162 Abs. 1 Nr. 3), in der Regel voraus, daß auf Grund Sachverständigenbeweises Feststellungen über die medizinische Bedeutung der Mitursachen und ihr Verhältnis zueinander getroffen worden sind.