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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.01.1970, Az.: 5 RKn 6/67

Knappschaftliche Krankenversicherung; Leistungspflicht des Versicherungsträgers; Heilanstaltsunterbringung; Pflegeanstaltsunterbringung; Dauerhafte Unterbringung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.01.1970
Aktenzeichen
5 RKn 6/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10837
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 30, 270 - 274
  • SozR Nr 1 zu § 11 VO über KVdR

Amtlicher Leitsatz

KVdRV vom 04.11.1941 § 11 Abs. 1 gilt nach KnKVdRV vom 08.06.1942 § 2 Abs. 1 für die knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner weiter.

KVdRV vom 04.11.1941 § 11 Abs. 1 ist - abweichend von seinem Wortlauf - dahin auszulegen, daß die Leistungspflicht der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner auch bei Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt nur dann ausgeschlossen ist, wenn sie nicht nur vorübergehend, sondern auf die Dauer erfolgt.