Bundessozialgericht
Urt. v. 16.01.1970, Az.: 7 RKg 14/68
Kindergeld; Vergleichbare Zuwendungen; Kinderzuschläge in der DDR; Wert ostdeutscher Kinderzuschläge; Nennwert; Wechselstubenkurs; Kaufkraftverhältnis der Währungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.01.1970
- Aktenzeichen
- 7 RKg 14/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10713
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 30, 239 - 244
- MDR 1970, 541 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 2 zu § 8 BKGG
Amtlicher Leitsatz
1. Die Kinderzuschläge nach § 6 des Gesetzes der DDR über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28.05.1958 (GBl DDR 1 1958 , 413) sind dem Kindergeld nach dem BKGG vergleichbar iS des BKGG § 8 Abs. 1 Nr. 3.
2. Ob ein in der DDR gezahlter Kinderzuschlag "erheblich niedriger" ist als das Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland (BKGG § 8 Abs. 2), richtet sich nicht nach dem Nennwert oder dem Wechselstubenkurs, sondern nach dem jeweiligen Kaufkraftverhältnis der beiden deutschen Währungen.