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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.09.1969, Az.: 5 RKnU 2/69

Aufgabe der Untertagearbeit; Wirtschaftlicher Nachteil; Verminderte Berufsfähigkeit; Bergmannsrente; Berechnung der Übergangsrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.09.1969
Aktenzeichen
5 RKnU 2/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 30, 88 - 90
  • SozR Nr 3 zu § 5 BKVO-Saar

Amtlicher Leitsatz

Bei der Festsetzung der Höhe der Übergangsrente nach BKVO SL § 5 Abs. 1 ist der durch die Aufgabe der Untertagearbeit an sich eingetretene wirtschaftliche Nachteil um die Höhe der wegen der Aufgabe der Untertagetätigkeit andererseits gewährten Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit (RKG § 45 Abs. 1 Nr. 1) zu mindern.