Bundessozialgericht
Urt. v. 25.09.1969, Az.: 5 RKnU 2/69
Aufgabe der Untertagearbeit; Wirtschaftlicher Nachteil; Verminderte Berufsfähigkeit; Bergmannsrente; Berechnung der Übergangsrente
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.09.1969
- Aktenzeichen
- 5 RKnU 2/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10789
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 45 Abs. 1 Nr. 1 RKG
- § 5 Abs. 1 BKVO SL
Fundstellen
- BSGE 30, 88 - 90
- SozR Nr 3 zu § 5 BKVO-Saar
Amtlicher Leitsatz
Bei der Festsetzung der Höhe der Übergangsrente nach BKVO SL § 5 Abs. 1 ist der durch die Aufgabe der Untertagearbeit an sich eingetretene wirtschaftliche Nachteil um die Höhe der wegen der Aufgabe der Untertagetätigkeit andererseits gewährten Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit (RKG § 45 Abs. 1 Nr. 1) zu mindern.