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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.07.1969, Az.: 1 RA 255/68

Rentenbescheid; Reichweite der Bindungswirkung; Rentennachzahlungsmitteilung; Festsetzung des Nachzahlungsbetrags

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.07.1969
Aktenzeichen
1 RA 255/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10718
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1969, 747-748 (amtl. Leitsatz)
  • SozR Nr 64 zu § 77 SGG

Amtlicher Leitsatz

Die Bindungswirkung des Rentenbescheids erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag (zB wegen noch nicht geklärter Ersatzanspruch) noch nicht endgültig festgesetzt ist.