Bundessozialgericht
Urt. v. 27.06.1969, Az.: 2 RU 52/67
Sohn eines Landwirts; Arbeit im elterlichen Betrieb; Mitarbeitender Familienangehöriger; Jahresarbeitsverdienst; Bestimmung nach Durchschnittssätzen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.06.1969
- Aktenzeichen
- 2 RU 52/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10808
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1969, 1564 (Volltext)
- DB (Beilage) 1969, 7 (Volltext)
- SozR Nr 1 zu § 780 RVO
Amtlicher Leitsatz
Verrichtet ein hauptberuflich in einem Gewerbebetrieb beschäftigter Landwirtssohn während seiner Freizeit Arbeiten in der elterlichen Landwirtschaft, so ist er - wenn dies nicht nur vorübergehend, sondern regelmäßig, obschon nur nebenher und in geringem Umfang geschieht - als mitarbeitender familienangehöriger iS des RVO § 780 Abs. 2 anzusehen, dessen Jahresarbeitsverdienst sich nach Durchschnittssätzen bestimmt.