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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.06.1969, Az.: 4 RJ 137/68

Kinderzuschuß für Enkel; Heimerziehung; Haushaltsaufnahme; Erziehungsabsicht; Erkennbare Fürsorgeabsicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.06.1969
Aktenzeichen
4 RJ 137/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10800
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 294 - 296
  • SozR Nr 20 zu § 1262 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch auf Kinderzuschuß für einen Enkel ist nicht ausgeschlossen, wenn beim Eintritt des Versicherungsfalles zwar die Fürsorgeerziehung des Kindes in einem Heim durchgeführt wurde, der Versicherte das Kind aber vorher in seinen Haushalt aufgenommen hatte, während der Heimerziehung die Absicht zur Fortsetzung der häuslichen Familiengemeinschaft mit dem Kinde erkenne ließ und es nachher wieder bei sich aufgenommen hat.