Bundessozialgericht
Urt. v. 19.06.1969, Az.: 11/7 RLw 24/66
Landwirtschaftlicher Unternehmer; Erwerbsunfähigkeit; Zumutbare Tätigkeiten; Altenteilertätigkeit; Austräglertätigkeit; Vorzeitiges Altersruhegeld; Beitragserfüllung durch Nachentrichtung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.06.1969
- Aktenzeichen
- 11/7 RLw 24/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10746
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1247 RVO
- § 2 Abs. 2 GAL
Fundstellen
- BSGE 29, 263
- SozR Nr 2 zu § 2 GAL 1965
Amtlicher Leitsatz
1. Die Erwerbsunfähigkeit eines ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmers darf nicht schon deshalb verneint werden, weil er die für Altenteiler (Austrägler) üblichen Arbeiten im übergebenden Betrieb verrichten könnte.
2. Vorzeitiges Altersgeld darf nicht für Zeiten vor Mai 1965 gewährt werden, wenn die Voraussetzung der Beitragsentrichtung für 60 Kalendermonate erst durch Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund der seit 01.05.1965 bestehenden Nachentrichtungsmöglichkeit des AHNG 1965 Art 2 § 9 erfüllt worden ist.