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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.06.1969, Az.: 11/7 RLw 24/66

Landwirtschaftlicher Unternehmer; Erwerbsunfähigkeit; Zumutbare Tätigkeiten; Altenteilertätigkeit; Austräglertätigkeit; Vorzeitiges Altersruhegeld; Beitragserfüllung durch Nachentrichtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.06.1969
Aktenzeichen
11/7 RLw 24/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10746
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 263
  • SozR Nr 2 zu § 2 GAL 1965

Amtlicher Leitsatz

1. Die Erwerbsunfähigkeit eines ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmers darf nicht schon deshalb verneint werden, weil er die für Altenteiler (Austrägler) üblichen Arbeiten im übergebenden Betrieb verrichten könnte.

2. Vorzeitiges Altersgeld darf nicht für Zeiten vor Mai 1965 gewährt werden, wenn die Voraussetzung der Beitragsentrichtung für 60 Kalendermonate erst durch Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund der seit 01.05.1965 bestehenden Nachentrichtungsmöglichkeit des AHNG 1965 Art 2 § 9 erfüllt worden ist.