Bundessozialgericht
Urt. v. 23.05.1969, Az.: 10 RV 273/66
Versorgungsanspruch; Neufeststellung; Verhältnisänderung; Wechsel der Krankheitsursache
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.05.1969
- Aktenzeichen
- 10 RV 273/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10779
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Für eine Neufeststellung des Versorgungsanspruchs wegen Änderung der Verhältnisse (BVG § 62) durch eine "Verschiebung der Wesensgrundlage" (Wechsel der Ursache einer Gesundheitsstörung bei unverändert gebliebenen Krankheitserscheinungen) muß erwiesen sein, daß die der Anerkennung der Gesundheitsstörung zugrunde gelegten Ursachen abgeklungen und neue nichtschädigungsbedingte Ursachen an die Stelle der früheren getreten sind.