Bundessozialgericht
Urt. v. 01.11.1968, Az.: 12 RJ 342/66
Beitragsforderungen; Aufrechnung mit Rente; Gegenseitigkeit der Forderungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 01.11.1968
- Aktenzeichen
- 12 RJ 342/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10709
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 387 BGB
- § 1299 Alt. 2 RVO
Fundstellen
- BSGE 28, 288 - 292
- MDR 1969, 254 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 12 zu § 1299 RVO
Amtlicher Leitsatz
Rechnet eine LVA gegen die Forderung eines Versicherten auf die von ihr festgestellte Rente mit einer Forderung auf Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung auf, die einer anderen LVA gegen den Versicherten als Arbeitgeber entstanden ist, so kann der Versicherte gegenüber der Aufrechnung nach Treu und Glauben nicht geltend machen, es fehle an der für die Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit der Forderungen.