Bundessozialgericht
Urt. v. 31.10.1968, Az.: 2 RU 139/67
Jahresarbeitsverdienst; Einkommenslose Zeiten; Berücksichtigungsfähige Tätigkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.10.1968
- Aktenzeichen
- 2 RU 139/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10909
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 28, 274 - 278
- SozR Nr 1 zu § 571 RVO
Amtlicher Leitsatz
Bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach RVO § 571 Abs. 1 S. 2 können zur Ausfüllung von Zeiten, in denen der Verletzte kein Arbeitseinkommen bezogen hat, nur Tätigkeiten berücksichtigt werden, welche zu der dem Unfall unmittelbar vorangehenden Tätigkeit noch in einer durch das Erwerbsleben des Verletzten bestimmten Beziehung stehen. Entfällt die Anwendbarkeit des RVO § 571 Abs. 1 S. 2, weil die frühere Tätigkeit des Verletzten nicht berücksichtigt werden kann, so ist der Jahresarbeitsverdienst nach RVO § 571 Abs. 1 S. 3 zu berechnen.