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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.10.1968, Az.: 3 RK 25/65

Klageänderung; Berufungskläger; Anschlußberufung; Krankenpflegeanspruch; Ausgeschiedene Kassenmitglieder

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.10.1968
Aktenzeichen
3 RK 25/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10777
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DB (Beilage) 1968, 8 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Kläger kann als Berufungsbeklagter die Klage nur im Wege der Anschlußberufung ändern.

2. Die Regelung des Verbesserungserlasses über die Gewährung von Krankenpflege an ausgeschiedene Mitglieder galt auch für die freiwilligen Mitglieder einer KK.