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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.05.1968, Az.: 4 RJ 407/67

Ruhen der Rente; Rückkehr Verfolgter; Erneute Auswanderung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.05.1968
Aktenzeichen
4 RJ 407/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10873
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 28, 99 - 102
  • SozR Nr 2 zu § 1321 RVO

Amtlicher Leitsatz

Verfolgte, die zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 das Reichsgebiet verlassen hatten (RVO § 1321 Abs. 5), später für dauernd in den Geltungsbereich der RVO zurückgekehrt waren und dann doch erneut ausgewandert sind, werden nicht von dem Ruhen ihrer Rente gemäß RVO § 1315 Abs. 1 Nr. 1 verschont.