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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1968, Az.: 7 RKg 13/65

Kindergeldanspruch; Andere Leistung; Erheblich niedrigere Leistung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.02.1968
Aktenzeichen
7 RKg 13/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10769
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 27, 292 - 293
  • NJW 1968, 1399-1400 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine "andere Leistung" ist erheblich niedriger iS von BKGG § 8 Abs. 2, wenn sie um mehr als 25 vom Hundert hinter dem gesetzlichen Kindergeld für das betreffende Kind zurückbleibt.