Bundessozialgericht
Urt. v. 14.12.1967, Az.: 2 RU 174/65
Vorläufige Rente; Umwandlung in Dauerrente; Fehlendes ärztliches Gutachten; Neufeststellung der Dauerrente; Wesentliche Verhältnisänderung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 14.12.1967
- Aktenzeichen
- 2 RU 174/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10420
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 27, 244 - 247
- SozR Nr 5 zu § 622 RVO
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Unfallversicherungsträger die vorläufige Rente auf Grund des RVO § 622 Abs. 2 S. 1 Dauerrente werden lassen, obwohl er noch vorher ein ärztliches Gutachten eingeholt hatte, so kommt es für eine Neufeststellung der Dauerrente (RVO § 622 Abs. 1) auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse an, die für die letzte Feststellung der vorläufigen Rente maßgebend gewesen sind.