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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.04.1967, Az.: 5 RKn 171/64

Zulässigkeit der Berufung; Wiederaufnahmeverfahren; Rente für Vergangenheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.04.1967
Aktenzeichen
5 RKn 171/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10408
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1967, 1984 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 17 zu § 146 SGG

Amtlicher Leitsatz

Betrifft die Berufung in einem Wiederaufnahmeverfahren in der Sache selbst nur Rente für bereits abgelaufene Zeiträume, so ist sie auch dann nach SGG § 146 unzulässig, wenn das SG die Wiederaufnahmeklage als unzulässig verworfen hat.