Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 15.03.1967, Az.: 7 RAr 19/65

Arbeitssuchende Person; Eingeschränktes Leistungsvermögen; Behinderte Arbeitssuchende; Arbeitsförderungsmaßnahmen; Berufsförderungsmaßnahmen; Pflichtleistungen der BfA

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.03.1967
Aktenzeichen
7 RAr 19/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10427
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 26, 155 - 160
  • NJW 1967, 2332 (amtl. Leitsatz)
  • SozR Nr 1 zu § 39 AVAVG

Amtlicher Leitsatz

1. Als arbeitsuchend iS des AVAVG § 39 Abs. 3 hat jede Person zu gelten, die eine Tätigkeit, für die Arbeitskräfte eingestellt zu werden pflegen, ausüben kann. Daß deren Leistungsvermögen eingeschränkt oder vorübergehend aufgehoben ist, steht der Eigenschaft als Arbeitsuchender nicht entgegen.

2. Die notwendigen Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung bei geistig oder körperlich behinderten Arbeitsuchenden sind Pflichtleistungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG § 39 Abs. 3 und 4), sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht anderweit hierfür ein Kostenträger vorrangig zuständig ist.