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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1967, Az.: 5 RKn 112/64

Arbeitsunfähigkeit; Krankengeldanspruch; Zahlungsbeginn; Tag der ärztlichen Feststellung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.02.1967
Aktenzeichen
5 RKn 112/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10486
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 26, 111 - 113
  • DB 1967, 692 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1967, 2-3 (Kurzinformation)
  • NJW 1967, 1532 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Krankengeld wird bei Arbeitsunfällen auch dann erst vom Tage der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an gewährt, wenn der Versicherte den Arzt erst zu Anfang des Tages nach dem Unfall aufsuchen konnte, weil dieser sich gegen Ende des vorhergehenden Tages ereignet hatte.