Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1967, Az.: 5 RKn 102/64
Leistungszuschlag; Berücksichtigungsfähige Zeiten; Beitragsentrichtung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.02.1967
- Aktenzeichen
- 5 RKn 102/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10484
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 59 Abs. 1 RKG
Fundstelle
- SozR Nr 5 zu § 59 RKG
Amtlicher Leitsatz
Für den Leistungszuschlag können grundsätzlich nur diejenigen Jahre, während welcher der Versicherter Hauerarbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet hat, berücksichtigt werden, für die knappschaftliche Beiträge entrichtet worden sind.