Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 22.09.1966, Az.: 2 RU 101/66

Unfallversicherungsschutz; Berufsschüler; Klassenreise; Eigentümliche gefährdende Umstände; Wesentliche Ursache

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.09.1966
Aktenzeichen
2 RU 101/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10268
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1967, 287
  • DB 1966, 2036 (Volltext)
  • DB (Beilage) 1968, 1 (Kurzinformation)
  • MDR 1967, 339-340 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 3 zu § 548 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Unfallversicherungsschutz nach RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 umfaßt die Teilnahme an einer lehrplanmäßigen, unter schulischer Aufsicht durchgeführten Klassenreise einer Berufsfachschule auch dann, wenn die Reise nicht speziellen Ausbildungszwecken, sondern lediglich allgemein der Erweiterung des Gesichtskreises der Schüler dient.

Während der Nachtruhe, die von den Schülern getrennt in verschiedenen Zimmern eines Hotels verbracht wird, hängt der Unfallversicherungsschutz davon ab, ob besondere gefährdende Umstände, die dem Nachtquartier eigentümlich sind, den Unfall wesentlich verursacht haben.