Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1966, Az.: 1 RA 175/62
Vorzeitiges Altersruhegeld; Ununterbrochene Arbeitslosigkeit; Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit; Vermutung der Unvermittelbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.03.1966
- Aktenzeichen
- 1 RA 175/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10280
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 25 Abs. 2 S. 1 AVG
- § 1248 Abs. 2 S. 1 RVO
Fundstellen
- BSGE 24, 290 - 293
- DB (Beilage) 1967, 9 (Kurzinformation)
- SozR Nr 39 zu § 1248 RVO
Amtlicher Leitsatz
Die Voraussetzung für das vorzeitige Altersruhegeld nach AVG § 25 Abs. 2, daß der Versicherte seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos ist, entfällt nicht deshalb, weil er im Laufe des Jahreszeitraums während einer verhältnismässig geringfügigen Zeit (hier: 7 Wochen) infolge Krankheit arbeitsunfähig war.
Die mit dem Jahresablauf eingetretene gesetzliche Vermutung, der Versicherte könne wegen seines Alters nicht mehr in Arbeit vermittelt werden, wird auch nicht dadurch entkräftet, daß er über das Jahresende hinaus noch mehrere Monate lang krank und arbeitsunfähig gewesen ist.