Bundessozialgericht
Urt. v. 25.02.1966, Az.: 3 RK 53/63
Ermittlung der Krankenversicherungspflicht; Jahresarbeitsverdienstgrenze; Berücksichtigung einer Gehaltserhöhung; Berücksichtigung von Weihnachtsgratifikationen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.02.1966
- Aktenzeichen
- 3 RK 53/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10301
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO
- § 165 Abs. 5 RVO
- RAMErl 06.01.1943
Fundstellen
- BSGE 24, 262 - 266
- BB 1966, 1106
- DB 1966, 866-867 (Kurzinformation)
- DB (Beilage) 1967, 1 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine zugesagte Gehaltserhöhung ist bei der Prüfung, ob die Jahresarbeitsverdienstgrenze in der Krankenversicherung (RVO § 165 Abs. 1 Nr. 2) überschritten ist, erst mit Ablauf des Monats zu berücksichtigen, in dem sie erstmals gezahlt wird.
2. Bei der Ermittlung des für die Versicherungspflicht maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes sind Weihnachtsgratifikationen zu berücksichtigen, wenn ihre künftige Zahlung nach der bisherigen Übung im Betriebe mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.
Das gilt grundsätzlich auch für Weihnachtsgratifikationen, die nicht in einer Tarif-, Betriebs- oder Dienstordnung oder in einem schriftlichen Vertrage festgelegt sind, mit dem das Gehalt oder den Lohn für einen Monat übersteigenden Betrag.