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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.12.1965, Az.: 10 RV 405/65

Urteilsgründe; Magelhafte Entscheidungsgründe; Unzureichender Begründungsinhalt; Wesentlicher Verfahrensmangel

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.12.1965
Aktenzeichen
10 RV 405/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10192
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1966, 547 (Kurzinformation)
  • MDR 1966, 365-366 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 566-567 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 9 zu § 136 SGG

Amtlicher Leitsatz

Einem Urteil fehlen dann "die Entscheidungsgründe", wenn darin zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausgeführt ist, daß die Auffassung des Beteiligten nicht zutreffe. In solchem Fall liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor.