Bundessozialgericht
Urt. v. 07.12.1965, Az.: 10 RV 405/65
Urteilsgründe; Magelhafte Entscheidungsgründe; Unzureichender Begründungsinhalt; Wesentlicher Verfahrensmangel
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 07.12.1965
- Aktenzeichen
- 10 RV 405/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10192
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1966, 547 (Kurzinformation)
- MDR 1966, 365-366 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1966, 566-567 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 9 zu § 136 SGG
Amtlicher Leitsatz
Einem Urteil fehlen dann "die Entscheidungsgründe", wenn darin zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausgeführt ist, daß die Auffassung des Beteiligten nicht zutreffe. In solchem Fall liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor.