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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.10.1965, Az.: 2 RU 108/63

Geschützte Bereiche der Unfallversicherung; Ambulante Versorgung eines Beschäftigten; Versicherungsschutz für Weg zur Werksambulanz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.10.1965
Aktenzeichen
2 RU 108/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10329
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1966, 454
  • DB 1966, 232 (Kurzinformation)
  • DB (Beilage) 1966, 1-2 (Volltext)
  • NJW 1966, 270-271 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Begibt sich ein an Kopfschmerzen leidender Beschäftigter zu der vom Unternehmen eingerichteten Ambulanz, um sich dort - zur Hebung seiner Arbeitskraft - Tabletten geben zu lassen, so steht sein Weg vom Arbeitsplatz zur Werksambulanz und wieder zurück unter Unfallversicherungsschutz.