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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.07.1965, Az.: 6 RKa 50/64

Kassenärztliche Versorgungseinrichtung; Orthopädiewerkstätte; Vergütung der Orthopädiemittelherstellung; Kassenärztliche Versorgung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.07.1965
Aktenzeichen
6 RKa 50/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10225
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BSGE 23, 176

Amtlicher Leitsatz

Die Herstellung orthopädischer Heil- oder Hilfsmittel in einer von einem zugelassenen Facharzt für Orthopädie im Zusammenhang mit seiner Kassenpraxis betriebenen orthopädisch-technischen Werkstätte gehört nicht zur kassenärztlichen Versorgung im Sinne des RVO § 368 Abs. 2 und ist weder aus der kassenärztlichen Gesamtvergütung (RVO § 368f) noch - mangels einer entsprechenden Vereinbarung des Arztes mit der Krankenkasse - von dieser zu vergüten.