Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1965, Az.: 11 RA 26/64
Rentenberechnung; Anrechnung von Internierungszeiten; Internierungszeit als Ersatzzeit; Internierung eines im Ausland geborenen Deutschen; Verhinderte Auslandsrückkehr
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.06.1965
- Aktenzeichen
- 11 RA 26/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10270
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 28 Abs. 1 Nr. 3 AVG
- § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO
Fundstelle
- SozR Nr 13 zu § 1251 RVO
Amtlicher Leitsatz
Auch ein deutscher Staatsangehöriger, der als Kind deutscher Eltern im Ausland geboren ist, stets nur im Ausland gelebt hat, während des ersten Weltkrieges wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit im Ausland interniert gewesen und nach Kriegsende 1918 erstmals nach Deutschland gekommen ist, ist durch feindliche Maßnahmen "an der Rückkehr" aus dem Ausland verhindert gewesen; er hat bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Berücksichtigung der Internierungszeit als Ersatzzeit iS von AVG § 28 Abs. 1 Nr. 3 (= RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 3).