Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 28.04.1965, Az.: 9 RV 538/64

Verletzung der Ruhensvorschriften; Ruhensbescheid; Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.04.1965
Aktenzeichen
9 RV 538/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10344
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 23, 47 - 51
  • SozR Nr 16 zu § 47

Amtlicher Leitsatz

Zur Anwendbarkeit des KOV-VfG § 47 Abs. 1 bei zu Unrecht bewilligten Leistungen:

Versorgungsleistungen, die von Anfang an unter Verletzung der Ruhensvorschriften des BVG § 65 Abs. 1 Nr. 2 bewilligt wurden, können, sofern lediglich ein Ruhensbescheid ergangen ist, nicht nach KOV-VfG § 47 Abs. 1, sondern nur in entsprechender Anwendung des KOV-VfG § 47 Abs. 3 zurückgefordert werden.